Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunde – der ausschließlich Unter-nehmer ist – und der Mega Fun NET X GmbH – im Folgenden Mega Fun genannt – geschlossenen Verträge für Lieferungen, Leistungen und Angebote.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Kunde vereinbart. Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Aufträge, ohne dass es jeweils eines gesonderten, ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung bedarf.

Abweichende Bedingungen des Kunden, deren Geltung Mega Fun nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, werden von Mega Fun nicht anerkannt Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Mega Fun in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss
a) Eine Bestellung des Kunden wird erst rechtsverbindlich, wenn Mega Fun diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung durch Übersendung einer Auftragsbestätigung bestätigt oder durch Zusendung der bestellte Produkte innerhalb der Zweiwochenfrist die Bestellung gegenüber dem Kunde ausführt.

b) Angebote von Mega Fun sind einschließlich der Maße, Gewichte und Zeichnungen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Mega Fun diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

§ 3 Preise
a) Soweit sich aus dem Auftrag nicht anderes ergibt, gelten die seitens Mega Fun angegebenen Preise ab Werk, ausschließlich Verpackungskosten, Versicherung und sonstiger Versand- und Transportspesen.

b) Mega Fun ist im Rahmen von Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.

c) Sollten sich nach Abschluss des Vertrages in den zugrunde gelegten Preisen wesentliche Veränderungen ergeben, so behält sich Mega Fun eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Ist seit Abschluss des Vertrages eine Preissteigerung von mindestens 10% zu verzeichnen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

d) Entwürfe, Skizzen, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung sind branchenüblich zu vergüten, auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt, Aufwendungen für Textkorrekturen, die infolge von Unleserlichkeit des Manuskriptes oder infolge nach Druckfreigabe gewünschter Änderungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug
a) SEPA-Lastschriftverfahren: Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich, ohne Abzug an Mega Fun zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Rechnung: Sobald Sie die Rechnung von Mega Fun NET X erhalten, werden wir Ihnen per Lastschriftverfahren den benannten Betrag auf der Rechnung abbuchen.

b) Der Kunde kommt nach Mahnung durch Mega Fun in Zahlungsverzug. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereingis an nach dem Kalender berechnen lässt.

c) Der Kunde kommt, auch ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Aufstellung in Zahlungsverzug. Sofern der Zugang der Rechnung oder Zahlungs-aufstellung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

d) Ab Eintritt des Verzuges werden gesetzliche Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils Basiszinssatz  der EZB berechnet. Mega Fun behält sich darüber hinaus, die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. 

e) Mega Fun ist berechtigt Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung, anzurechnen. Eine vom Kunde getroffene abweichende Leistungsbestimmung ist unwirksam.

f) Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von Mega Fun nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn der Anspruch des Kunde rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mega Fun schriftlich anerkannt ist.


§ 5 Lieferung, Lieferzeit
a) Die seitens Mega Fun angegebenen Liefertermine oder Fristen sind, sofern nicht zwischen den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich.

b) Der Beginn der von Mega Fun angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

c) Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Muster durch den Kunde ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Kunde bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

d) Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mir der Bestätigung der Änderung.

e) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Mega Fun berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

f) Mega Fun ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunde zumutbar ist.

g) Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung einer Laufzeit, Fertigungsgrößen und Abgabeterminen, kann Mega Fun spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich nach, ist Mega Fun berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern.

§ 6 Mehrlieferungen, Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Menge der betreffenden Warenart müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei Sonderproduktionen, die unter 100 Teilen pro Design und Artikel bestellt werden, beläuft sich die Grenze für Mehr- und Minderlieferungen auf 15%.

§ 7 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt nach Wahl von Mega Fun ab Werk oder Lager auf Rechnung des Kunden. Mit Absendung der Ware an den Kunde, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunde über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Verzug und Unmöglichkeit
a) Mega Fun haftet im Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% , jedoch nicht mehr als 5% desjenigen Teils der Lieferung, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Mega Fun bleibt der Nachweis eines niedrigeren sowie dem Kunde der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

b) Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag bei Unmöglichkeit der Leistung oder bei Verzug, unbeschadet seines Rücktrittsrechts gemäß § 9 (Gewährleistung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nur bei Vorliegen einer von Mega Fun zu vertretenden Pflichtverletzung berechtigt.

c) Der Kunde ist im Falle des Verzuges zum Rücktritt vom Vertrag oder der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung nur berechtigt, sofern er Mega Fun zuvor schriftlich eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat verbunden mit der ausdrücklichen Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz geltend macht.   Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn Mega Fun die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder Umstände vorliegen, die nach Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Hinsichtlich Höhe und Umfang des Schadensersatzanspruches gilt § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

d) Der Kunde kann nicht vor Eintritt der Fälligkeit der Leistung oder bei einer nur unerheblichen Pflichtverletzung seitens Mega Fun vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden in ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde für die Umstände, welche zum Rücktritt berechtigen würden, alleine oder weit überwiegend verantwortlich ist. Weiterhin kommt ein Rücktrittsrecht des Kunden nicht in Betracht, wenn von Mega Fun nicht zu vertretende Umstände während des Annahmeverzugs des Kunden auftreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
a) Mega Fun behält sich das Eigentum der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag sowie aus allen vorausgegangenen Lieferungen und Leistungen vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Mega Fun sich hierauf nicht stets ausdrücklich beruft. Mega Fun ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

b) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Mega Fun unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Mega Fun die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Mega Fun entstandenen Ausfall.

c) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Mega Fun in Höhe des Wert der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Mega Fun, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Mega Fun wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungs-einstellung vorliegt.

d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag für Mega Fun. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Mega Fun nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Mega Fun das Miteigentum an der neue Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Mega Fun anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von Mega Fun gegen den Kunde, tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Mega Fun nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Mega Fun verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kundes freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 10 Gewährleistung
a) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere ist der Kunde zur Prüfung der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse verpflichtet. Die Pflicht des Kunden zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsreifeerklärung auf den Kunde über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Mega Fun gelieferten Ware beim Kunde.

c) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Mega Fun die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Mega Fun stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

e) Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.  Werden vom Kunde oder von Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

f) Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Kunde gegen Berechnung auf Wunsch von Mega Fun zur Prüfung vorgelegt werden. Der Hinwies auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.

g) Mega Fun behält sich technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion, Position und/oder Modelltyp, auch wenn dies durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgt.

Drucke werden nach den Farbskala-Vorgaben (HKS/Patronen) des Kunden umgesetzt. Die Farbwirkung kann abhängig von dem bedruckten Material schwanken und berechtigt nicht zu Mängelrügen. Andruckmuster können auf schriftliche Bestellung gegen Berechnung des Einrichtungsaufwandes erstellt werden. Druckfreigaben werden ausschließlich in schriftlicher Form akzeptiert. Der Kunde haftet für übersehende Druckfehler, die in dem von ihn freigegebenen Andruck enthalten sind.

Liegen seitens des Kunden keine Druckvorschriften vor, wird der Druck bzgl. der Druckgröße und/oder Platzierung bestmöglich nach unserem Ermessen ausgeführt.

h) Geschweißte Artikel: Technisch nicht vermeidbare Abweichungen (plus/minus 10%) der Stärke sowie des Formates sind handelsüblich und können als Grund zu einer Beanstandung nicht anerkannt werden. Eine Haftung der Eignung der Folien für bestimmte Verwendungszwecke ist ausgeschlossen.

Genähte Artikel: Bei ledernen Artikeln sind Abweichungen die auf Eigenschaften des Naturproduktes Leder zurückzuführen sind, kein Grund zur Reklamation. Zu diesen Eigenschaften zählen zum Beispiel unterschiedliches Narbenbild und naturbedingte Merkmale wie Mastfalten, Hornstöße und Vernarbungen. Aus diesem Grund können auch Farbschwankungen auftreten. Prägungen lassen sich nicht gleichmäßig garantieren. Darüber hinaus handelt es sich bei genähten Artikeln um Handarbeit, wobei Schwankungen in der Verarbeitung auftreten können.

Bodenbeläge: Nach Zuschnitt oder begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen. Als Mängel gelten nicht, fertigungstechnisch bedingte, gemäß den DIN-Normen zulässige Abweichungen, produktionstechnische Verzüge von Bahnware, welche die Toleranzgrenze der DIN CEN/TS 14159 einhalten, Farbunter-schiede, welche laut Graumaßstab DIN EN 20105-A 02 >3 einzustufen sind. Kleingemusterte Teppichböden sowie COC-Artikel neigen im Nahtbereich nach der Verlegung zu sogenannte Reißverschlusseffekten. Sie sind produktionsbedingt und verlegtechnisch nicht immer zu vermeiden. Schattierungen durch Florumkehrung (Shading) sind bei Veloursteppichböden in seltenen Fällen material- und konstruktionsbedingt nicht vermeidbar.

i) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Mega Fun gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sein denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 11 Schadensersatz, Haftung
a) Die Haftung von Mega Fun für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für Personen-schäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auf für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen von Mega Fun verursacht werden.

b) Soweit Mega Fun nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, beschränkt sich die Haftung von Mega Fun für Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässig verursachten Schäden auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung von Mega Fun ist insofern auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die seitens Mega Fun eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Urheberrecht, Schutzrechte Dritter
a) Hat Mega Fun nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teile des Kunden zu liefern, so haftet alleine der Kunde dafür, dass Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Mega Fun wird den Kunden auf ihr bekannte Rechte hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, Mega Fun unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Kunde hat Mega Fun von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten.

Hinsichtlich einer möglichen Haftung seitens Mega Fun gilt im Übrigen § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Wird dem Kunden, die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist Mega Fun, ohne Prüfung der Rechtslage, berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte Mega Fun durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, ist diese zum Rücktritt berechtigt.

c) Mega Fun überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werde auf Wunsch zurückgesandt. Anderenfalls ist Mega Fun berechtigt, diese drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt für den Kunden entsprechend. Der zur Vernichtung berechtigte, hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher schriftlich zu informieren.

d) Mega Fun stehen die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte, an den von Mega Fun oder von Dritten im Auftrag von Meg Fun gestalteten Modellen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
 
§ 13 Sonstiges
a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der Meg Fun, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

c) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.